Urteile – Markenrecht

Markenschutz verflogen – McDonald‘s verliert Streit um Marke „Big Mac“

EuG, Urteil vom 12.06.2024, Az. T-604/22

In einem Markenrechtsstreit vor dem Gericht der Europäischen Union hat in einem „David gegen Goliath“-Verfahren der Fast-Food-Riese McDonald‘s eine herbe Niederlage gegen einen kleinen irischen Konkurrenten hinnehmen müssen.

Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war die Unionsmarke „Big Mac“, welche McDonald‘s 1996 für diverse Waren und Dienstleistungen beim heutigen EUIPO eintragen ließ. Der Markenschutz umfasste u. a. auch „Geflügelprodukte“ und „Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und dem Franchising von Restaurants erbracht werden“.

Die irische Fast-Food-Kette „Supermac‘s“ stellte im Jahr 2017 einen Antrag auf teilweise Löschung der Marke „Big Mac“ u. a. für die Waren „Hühnchensandwiches" und „Speisen aus Geflügelprodukten". Die Iren argumentierten, dass McDonald‘s die Marke für diese Produkte seit mehr als fünf Jahren nicht ernsthaft benutzt habe, weshalb eine Löschung in diesen Bereichen zulässig sei.

Bereits das EUIPO gab dem Löschungsantrag teilweise statt und strich dem Giganten einen Teil seiner „Big Mac“-Marke, gestand jedoch McDonald‘s zu, dass die Marke für „Speisen aus Fleisch- und Geflügelprodukten“, für „Sandwiches und für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Restaurants und Drive-In-Einrichtungen“ weiter geschützt bleibe.

Diese Entscheidung des Amtes wurde jedoch im anschließenden Klageverfahren vom EuG aufgehoben. Die Richter schränkten die Markenrechte an dem „Big Mac“ weiter zu Lasten von McDonald‘s ein. Denn es sei kein Nachweis dafür erbracht worden, dass die Marke für die Waren „Hühnchensandwiches" und „Speisen aus Geflügelprodukten" ernsthaft benutzt worden sei. Es fehlten Angaben zum Umfang der Benutzung der Marke für diese Waren, insbesondere was die Verkaufsmengen, die Dauer des Zeitraums der Benutzungshandlungen und deren Häufigkeit betreffe, so die Richter.

Darüber hinaus könne mit den von McDonald‘s vorgelegten Beweisen nach Ansicht des EuG nicht nachgewiesen werden, dass die Marke „Big Mac" für Dienstleistungen benutzt wurde, „die im Zusammenhang mit dem Betrieb und dem Franchising von Restaurants erbracht werden", weshalb eine Löschung hier ebenfalls vorzunehmen sei.

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